Das Sachverständigen und Ingenieurbüro für Brandschutz Roser wurde im Jahr 2006 gegründet.
Mit unserer langjährigen Erfahrung beraten wir öffentliche, gewerbliche und private Auftraggeber zu allen Fragen im Bereich des baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzes.
Sowohl für Neubauten wie auch für Bestandsgebäude erstellen wir maßgeschneiderte Brandschutzkonzepte / Brandschutznachweise für Ihren Bauantrag.
Insbesondere bei der Brandschutzplanung zu Umbauten- oder Erweiterungen für Bestandsgebäude stehen für uns nicht nur die mitunter komplexen bauordnungsrechtlichen Belange und deren mitgeltenden Vorschriften im Fokus, sondern die wirtschaftliche Gesamtlösung unter Berücksichtigung der Kosten und des Nutzens.
Wie begleiten Sie von der Ersten Planungsidee über die Umsetzung bis zur Inbetriebnahme und darüber hinaus im Unterhalt.
• Studium der Fachrichtung Architektur in Wiesbaden
• Ausbildungen zum Brandschutz bei der Ingenieurkammer Hessen
• Brandschutzbeauftragter nach vfdb. -Richtlinie
• Fachplaner Brandschutz
• Nachweisberechtigter Brandschutz
• Sachverständiger für Brandschutz
• Bauvorlageberechtigt nach LBO BW
• Mitglied der Architektenkammer Baden-Württemberg
Wir sind ein bundesweit tätiges Ingenieur- und Sachverständigenbüro für Brandschutz mit Sitz im südbadischen Ehrenkirchen bei Freiburg.
Christian Roser - Brandschutz-Sachverständiger Dipl.-Ing. (FH), freier ArchitektBrandschutztechnische Beratung und Bestandsermittlung für den baulichen, anlagentechnischen, abwehrenden und organisatorischen Brandschutz.
Gerne stehen wir auch außerhalb der sonstigen Leistungsbilder für eine brandschutztechnische Beratung zu spezifischen Fragestellungen nach Vereinbarung zur Verfügung.
Häufig ist es sinnvoll, sich zunächst bzgl. einer geplanten Baumaßnahme oder einer Nutzungsänderung brandschutztechnisch im Rahmen einer Machbarkeitsstudie beraten zu lassen. In Bestandsgebäuden ist zudem eine brandschutztechnische Bestandsermittlung häufig der erste Schritt für die weitere Planung.
Brandschutzkonzepte und Brandschutznachweise bundesweit für Neubauten, Altbauten und denkmalgeschützte Gebäude nach den Vorgaben der Bauvorlagen- und Bauprüfverordnungen der Länder.
Die Einhaltung der baurechtlichen Anforderungen an den Brandschutz ist bei allen Bauvorhaben und Nutzungsänderungen nachzuweisen, außer sie sind verfahrensfrei. Die Nachweise für den vorbeugenden Brandschutz (bauliche, technische sowie betriebliche/organisatorische Maßnahmen) werden in der Regel als Brandschutzkonzept zusammengefasst.
Als Fachplaner für den vorbeugenden Brandschutz erstellen wir leistungsorientierte Brandschutzkonzepte und Brandschutznachweise für alle Arten baulicher Anlagen. Hierbei legen wir großen Wert auf Praxisnähe und vermeiden übertriebene Brandschutzmaßnahmen unter Einhaltung der erforderlichen baurechtlichen Schutzziele. Neben Standard- und Sonderbauten können wir zudem auch auf große Fachkunde im Bereich von Bestandsbauten sowie Industriebauten zurückgreifen.
Teilnahme an der Durchführung von Brandverhütungsschauen
Bauleitung als beratende Baubegleitung in den Leistungsphasen 5 und 8 nach HOAI. Bundesweit für Neubauten, Altbauten und denkmalgeschützte Gebäude.
Gerne unterstützen wir Sie bei der fachgerechten Bauausführung sowie der Einhaltung eines genehmigten Brandschutzkonzeptes / Brandschutznachweises im Rahmen einer beratenden Baubegleitung.
Ein umfassendes Basiswissen, Erfahrungen aus der Planungs- und Ausführungspraxis, wirtschaftliche Problemlösungen und ein Überblick über die Neuerungen im brandschutztechnischen Baurecht bilden dabei die fachliche Grundlage für unsere Begleitung Ihres Bauvorhabens.
Damit gewährleisten wir als Ihr kompetenter Brandschutz-Partner nicht nur die Genehmigungsfähigkeit der Planung und die Abnahme des Gebäudes – wir sorgen zugleich für die konsequente Einhaltung von Terminen und daher für Kostensicherheit.
Brandlastermitttlung nach DIN 18230
Im Rahmen der Brandlastermittlung werden in einem bestehenden Gebäude sämtliche Brandlasten, welche sich an einem Brandgeschehen beteiligen würden, ermittelt und bewertet. Für Neubauprojekte werden hierzu entsprechende Vorgaben in Abstimmung mit dem Bauherren bzw. Nutzer festgelegt, die dann verbindlich einzuhalten sind.
Als Brandlast bezeichnet man bauphysikalisch die Menge und Art von brennbaren Materialien. Sie wird als flächenbezogener Heizwert (kwh/m²) angegeben.
Eine Brandlastermittlung dient als Grundlage für weitergehende ingenieurgemäße Brandberechnungen und Simulationen.
Zur Ermittlung der brandschutztechnischen Anforderungen an Bauteile im Industriebau sowie zur Ermittlung der Größe von Brandbekämpfungsabschnitten im Industriebau kann das rechnerische Verfahren nach DIN 18230 zur Anwendung kommen. Im Rahmen einer Brandlastermittlung werden die erforderlichen Eingangsdaten hierzu ermittelt.
Neben dem baulichen und anlagentechnischen Brandschutz stellt der betriebliche / organisatorische Brandschutz die dritte wichtige Säule des vorbeugenden Brandschutzes dar.
Die Grundlage bildet diesbezüglich die Brandschutzordnung, welche aus drei Teilen besteht.
Teil A richtet sich an alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten und bildet die wichtigsten Verhaltensregeln ab.
Teil B konkretisiert Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege und zum Verhalten im Brandfall.
Teil C legt spezifische Regeln und Abläufe für Mitarbeiter fest, die mit Brandschutzaufgaben betraut sind.
Wir erstellen in enger Abstimmung mit dem Betreiber maßgeschneiderte Brandschutzordnungen gemäß DIN 14096.
Flucht & Rettungspläne dienen den Nutzern des Gebäudes zur Orientierung und helfen beim Auffinden der Rettungswege und Brandschutzeinrichtungen wie bspw. Feuerlöscher oder Handfeuermelder.
Wir erstellen für Sie professionelle Flucht & Rettungspläne gemäß DIN 4844 bzw. DIN ISO 23601.
Feuerwehrpläne stellen ein wichtiges Hilfsmittel für den abwehrenden Brandschutz dar.
Die Einsatzkräfte können sich mit Hilfe von Feuerwehrplänen einen schnellen Überblick über das Gebäude mit seinen Besonderheiten, Gefahrenpunkten, Brandschutzeinrichtungen sowie mögliche Angriffswege verschaffen.
Wir erstellen für Sie professionelle Feuerwehrpläne gemäß der DIN 14095.
Als Mitglied der Architektenkammer Baden-Württemberg rechnen wir nach der Gebührenordnung der (AHO) "Leistungen für Brandschutz" ab.
Diese Gebührenordnung basiert auf Grundlage der (HOAI) Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf – und sagen Ihnen schon heute eine kreative und sachlich fundierte Beratung zu.
Telefon: 0 76 33 - 939 75 37Sie haben Fragen zu unseren Leistungen rund um Brandschutz? Dann rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Nachricht.
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Christian Roser
Dipl.-Ing. (FH), freier Architekt
Kirchhofenerstr. 14 a
79238 Ehrenkirchen
0 76 33 - 939 75 37